Devisenerklärung:
Sind
bei der Einreise auszufüllen und bei der Ausreise wieder abzugeben. Hier
werden Bargeld (Fremd-, Landeswährung, Reisezahlungsmittel, Wertsachen
(Fotoausrüstung, Filme, Musikinstrumente, Campingausrüstung) und Schmuck
eingetragen.
Bei
der Ausreise wird kontrolliert, ob angegebene Dinge wieder ausgeführt
werden und ob zusätzlich etwas ausgeführt wird. Fehlende Gegenstände
müssen verzollt werden. Nichteingetragene Wertgegenstände werden
eingezogen, eingetragene werden verzollt.
Tipp:
Achten Sie auf Ihre Gesamtbilanz zwischen Ein- und
Ausreisedevisenerklärung. An Bargeld sollten Sie immer weniger
ausführen, als Sie eingeführt haben. Bewahren Sie alle Belege für
Kreditkarten und Tauschquittungen bis zum Ende Ihre Reise auf.
Tipp:
Es gibt Länder, aus denen keine Landeswährung ausgeführt werden darf.
Verschenken Sie nicht Ihr gesamtes Geld an Kofferträger etc. Oft müssen
die Flughafengebühren, die sich meist wöchentlich ändern, in
Landeswährung bezahlt werden. Ein Umtausch in Landeswährung ist dann
zwingend notwendig und sehr teuer. (z. Bsp. Mongolei)
Ein-
und Ausfuhrbeschränkungen:
Erkundigen
Sie sich bei dem entsprechenden Konsulat nach diesen Beschränkungen vor
der Abfahrt, damit Sie nicht an der Grenze wieder nach Hause fahren
dürfen.
Einfuhrbeschränkungen:
oft Nahrungsmittel, Lederwaren, Holz, alkoholische Getränke, Pornografie,
Schriften politischen Inhalts, Tabak, Rauschmittel, Campingausrüstung (z.
Bsp. Türkei dürfen nur fabrikneue Kocher ein- und ausgeführt werden)
Ausfuhrbeschränkungen:
Antiquitäten, Rauschmittel, Campingausrüstung
Tipp:
Für Arzneimittel lassen Sie sich zu Hause eine in Deutsch, Englisch,
Französisch und Spanisch ausgefüllte ärztliche Bestätigung geben. Je
mehr Stempel, desto besser.
Tipp:
Nehmen Sie, auch auf flehen der Person, keine Gepäckstücke von Fremden
mit über die Grenze oder nach Hause. Kontrollieren Sie ihr Gepäck, ab
Ihnen jemand etwas zugesteckt hat !!! |